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   BayObLG, 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74   

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BayObLG, 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74 (https://dejure.org/1975,9093)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1975 - BReg. 1 Z 82/74 (https://dejure.org/1975,9093)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1975 - BReg. 1 Z 82/74 (https://dejure.org/1975,9093)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1975, 62
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 66/93

    Rechtsstellung des den Hof bewirtschaftenden Abkömmlings

    Dabei wird nicht verkannt, daß ein Nacherbe grundsätzlich gegen die Einziehung des dem Vorerben erteilten Erbscheins nicht beschwerdeberechtigt ist, weil sein Recht nicht beeinträchtigt wird (vgl. BayObLGZ 1961, 200, 202; 1975, 62, 63).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Daß ein Nacherbfall bisher nicht eingetreten ist und der Beschwerdeführer somit selbst einen Erbschein noch nicht wirksam beantragen könnte, steht nicht entgegen (vgl. BayObLGZ 1960, 407; 1975, 62; Keidel/Kahl § 20 Rn. 87).

    Vor Eintritt des Nacherbfalls steht dem Nacherben ein eigenes Antragsrecht auf Erteilung eines Erbscheins nicht zu (Palandt/Edenhofer BGB 55. Aufl. § 2363 Rn. 9), er kann daher auch nicht im Beschwerdeweg die Anweisung an das Nachlaßgericht erreichen, einen bestimmten Erbschein zu erteilen (vgl. auch BayObLGZ 1975, 62, 63).

  • BayObLG, 13.05.1976 - BReg. 1 Z 59/76

    Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Maßregelung; Sperre des

    Aus den vorstehenden Ausführungen zur Zulässigkeit der weiteren Beschwerden folgt zugleich das von Amts wegen zu prüfende Recht der Beteiligten zu 1) und zu 2) zur Einlegung der Erstbeschwerden (BayObLGZ 1975, 62/63).

    Leidet eine zurückweisende Beschwerdeentscheidung, wie sie hier vorliegt, lediglich daran, daß die vormundschaftsgerichtliche Verfügung, gegen die sich die Erstbeschwerde gerichtet hat, tatsächlich erst mit der Bekanntmachung der Beschwerdeentscheidung an den betroffenen Beteiligten als diesem gegenüber wirksam geworden anzusehen ist, so ist es in aller Regel mit dem Grundsatz der Verfahrensökonomie (vgl. BGHZ 30, 220/224; BayObLGZ 1975, 62/64) nicht zu vereinbaren, sie auf die weitere Beschwerde aufzuheben und nur zu dem Zweck an das Landgericht zurückzuverweisen, die Zustellung der amtsgerichtlichen Verfügung vorzunehmen, um sodann denselben Beschluß nochmals zu erlassen (BayObLGZ 1971, 187/188).

  • BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der

    Das Amtsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß für die Anregung, einen Erbschein als unrichtig einzuziehen, keine zeitliche Grenze besteht (BayObLGZ 1966, 49/51 und 233) und daß die Einziehung eines Erbscheins, den das Nachlaßgericht nach erneuter Überprüfung für unrichtig hält, auch dann zulässig ist, wenn seit Erteilung des Erbscheins ein langer Zeitraum verstrichen ist, zwischenzeitlich keine neuen Tatsachen aufgetreten sind und die der Erteilung zugrunde liegende, von den Betroffenen widerspruchslos hingenommene Testamentsauslegung denkgesetzlich möglich war (BGHZ 47, 58, dazu Anm. von Johannsen in BGH LM Nr. 5 zu § 2361 BGB; BayObLGZ 1975, 62/65; BayObLG Rpfleger 1976, 421).
  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 1a Z 56/89

    Zur Auslegung des Begriffs "weitere Nacherben" in einem notariellen Testament im

    Dies steht außer Streit (BayObLGZ 1975, 62, 66, m. w. N.; Soergel/Harder, BGB , 12. Aufl., § 2109 Rz. 2).
  • OLG Karlsruhe, 07.08.2008 - 14 Wx 23/08

    Auslegung eines Erbvertrages: Bedingung für den Wegfall einer

    Die Einziehung des dem Vorerben erteilten Erbscheins beeinträchtigt kein Recht des Nacherben und dieser hat kein Beschwerderecht gegen die Einziehung (BayObLGZ 1961, 200; BayObLGZ 1975, 62).
  • BayObLG, 04.07.1996 - 1Z BR 162/95

    Einsetzung eines Vorerben ohne Bestimmung eines Nacherben

    Beide Vorschriften lassen sich nebeneinander anwenden (vgl. BayObLGZ 1975, 62, 66; Soergel/Harder BGB 12. Aufl. Rn. 3, Staudinger/Behrends Rn. 3, jeweils zu § 2104 ; MünchKomm/Grunsky BGB 2. Aufl. § 2106 Rn. 1).
  • BayObLG, 07.11.1980 - BReg. 1 Z 64/80

    Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Letztwillige

    Deshalb hat, wer die Erteilung eines Erbscheins auf Grund einer Verfügung von Todes wegen als Vorerbe Beantragt ( § 2363 BGB ), außer den in § 2355 BGB aufgeführten Angaben noch weitere dahin zu Kuchen, daß eine Nacherbfolge angeordnet ist und unter welchen Voraussetzungen sie eintritt, wer Nacherbe (Ersatznacherbe) ist und ob es sich um eine befreite Vorerbschaft handelt (BayObLGZ 1975, 62/68; Staudinger RdNrn. 7 bis 9, 18, Palandt Anm. 1 b, je zu § 2363 BGB ; Brand/Kleeff Nachlaßsachen 2. Aufl. S. 341).
  • BayObLG, 05.03.1991 - BReg. 1a Z 13/90

    Auslegung eines Testaments; Anordnung einer Nacherbfolge ; Erteilung eines

    Die Entscheidung des Landgerichts, mit der es auf die zulässigen Beschwerden der gemäß § 20 Abs. 1 FGG beschwerdeberechtigten (vgl. BayObLGZ 1975, 62/64) Beteiligten zu 1 und 2 den die Erteilung eines Erbscheins ohne Nacherbenvermerk ( § 2363 Abs. 1 BGB ) ankündigenden Vorbescheid des Nachlaßgerichts aufgehoben hat, enthält keinen durchgreifenden Rechtsfehler ( § 27 FGG , § 550 ZPO ).
  • BayObLG, 24.01.1990 - BReg. 1a Z 25/89

    Auslegung des Wortlautes eines Testamentes; Ermittlung des Erblasserwillens auf

    Hiergegen ist derjenige beschwerdeberechtigt, der geltend macht, Nacherbe zu sein (vgl. BayObLGZ 1975, 62/64).
  • BayObLG, 17.05.1976 - BReg. 1 Z 37/76

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
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